CDU Saarlouis fordert Personalentwicklungskonzept

13.11.2015

Ergänzende Ausführungen zum seitens der CDU-Stadtratsfraktion geforderten Personalentwicklungskonzept der Kreisstadt Saarlouis

Damit es der Kreisstadt Saarlouis in der Zukunft gelingen wird, aus ihrer unbefriedigenden und prekären finanziellen Haushaltslage herauszugelangen, gilt es unter Bezugnahme auf das Gutachten von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich einen beschwerlichen Konsolidierungspfad zu beschreiten, der sich im Wesentlichen aus vier Bausteinen zusammensetzt:

- Anhebung der kommunalen Steuern (insbesondere der Hebesatz bei der Grundsteuer B),
- Anhebung der Gebühren und Beiträge
- Einsparungen bei den lfd. Sachaufwendungen
- Einsparungen im Personalbereich.

Ausgehend von einem durch den Gutachter festgestellten strukturellen Defizit von jährlich ca. 6,3 Mio. Euro (Basis: durchschnittliches strukturelles Defizit in den Jahren 2007-2012) würde eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B von 340 v. H. auf 447 v. H. zu geschätzten Mehreinnahmen von ca. 1,73 Mio Euro führen und die strukturelle Lücke um ca. 27,4 Prozent vermindern. Zwischenzeitlich hat der Stadtrat den Hebesatz für das Jahr 2015 bereits auf 370 v. H. angehoben. Dies führt zu geschätzten Mehreinnahmen von ca. 500.000 Euro.

Daneben schlägt der Gutachter in einer Modellrechnung vor, die Gebühren und Beiträge um 15 Prozent anzuheben. Ausgehend von einem Gesamtgebührenaufkommen von 10,2 Mio. Euro würde dies zu geschätzten Mehreinnahmen von 1,53 Mio. Euro führen. Die strukturelle Lücke ließe sich hierdurch um ca. ein Viertel reduzieren.

Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand betragen lt. Gutachter in der Stadt Saarlouis 24,67 Mio. Euro. Eine Reduzierung des lfd. Sachaufwandes um 5 Prozent würde Einsparungen in Höhe von 1,23 Mio. Euro bewirken. Hierdurch ließe sich die strukturelle Lücke ebenfalls um ca. ein Fünftel vermindern.

Die Personalausgaben betragen ca. 17,78 Mio. Euro. Eine Reduzierung der Personalausgaben in Höhe von 5 Prozent würde zu Einsparungen in Höhe von ca. 890.000 Euro führen. Die strukturelle Lücke ließe sich somit um ca. 14 Prozent reduzieren.

Aus Sicht der CDU-Fraktion gilt es das notwendige Einsparpotential aus einem „gesunden Mix“ der verschiedenen o. g. Einsparmaßnahmen zu erzielen.

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen auch zukünftig nicht über ein vertretbares Maß mit Steuern und Gebühren belastet werden. Gleichwohl ist offenkundig, dass deutliche Einnahmesteigerungen in erster Linie in diesem Bereich generiert werden können.

Vor dem Hintergrund der schlechten finanziellen Lage der Kreisstadt hält die CDU-Fraktion eine moderate Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B in den nächsten 5 bis 10 Jahren auf das durchschnittliche Niveau vergleichbarer Kommunen für vertretbar.

Mit Blick auf die Gebühren und Beiträge hat der Stadtrat bereits in 2015 entsprechende Anpassungen, d. h. Erhöhungen vorgenommen. Auch in den kommenden 5 bis 10 Jahren werden hier weitere Anpassungen erforderlich sein – diese müssen jedoch ebenfalls maßvoll vorgenommen werden.

Bei den lfd. Sachaufwendungen sieht der Gutachter erhebliches Einsparpotential. Diesen gilt es aus Sicht der CDU-Fraktion in besonderem Maße zu aktivieren. Eine 5-%-tige Reduzierung – wie vom Gutachter vorgeschlagen – erscheint realisierbar und kann zu beträchtlichen Einsparvolumina beitragen.

Auf der anderen Seite ist es aus Sicht der CDU-Fraktion ein besonders wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger, dass nicht nur auf Ihren Schultern, d. h. durch Steuer- und Gebührenerhöhungen, die Einnahmeseite des städtischen Haushaltes verbessert wird, sondern auch die Stadtverwaltung selber mit gutem Beispiel voranschreitet und auf der Ausgabenseite bei den eigenen Personalkosten einspart. In den kommenden 10 Jahren wird die Bevölkerung der Stadt Saarlouis erneut abnehmen, gleichzeitig wird der technische Fortschritt auch in den öffentlichen Verwaltungen sehr schnell voranschreiten. Daher ist aus Sicht der CDU-Fraktion ein Einsparvolumen bei den Personalausgaben in Höhe von 5 Prozent leistbar.
Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Raphael Schäfer: „Stadtrat und Verwaltung müssen deutlich machen, dass alle Beteiligten, d. h. die Verwaltung und auch die Bürgerinnen und Bürger einen vertretbaren Beitrag zur Reduzierung der strukturellen Lücke leisten müssen, um im Sinne der nachfolgenden Generationen sicherzustellen, dass Saarlouis eine liebens- und lebenswerte Stadt bleibt. Saarlouis muss auch zukünftig die „heimliche Hauptstadt des Saarlandes“ bleiben und diesem Anspruch gerecht werden.“
Vor diesem Hintergrund fordert die CDU Fraktion die Verwaltung zur Vorlage eines Personalentwicklungskonzeptes auf. Auf Basis dieses Konzeptes muss eine detaillierte mittel- und langfristige Personalplanung für die jeweiligen Bereiche und Stadtämter erfolgen. Hierbei hält die CDU-Stadtratsfraktion mit Blick auf etwaige Personaleinsparungen - analog zum Vorgehen auf Landesebene - die Einführung einer sog. Wiederbesetzungssperreim gesamten Personalbereich, d. h. inklusive Eigengesellschaften,für ein geeignetes Mittel.Die CDU ist hierbei der Meinung, dass durch die Nichtbesetzung jeder vierten Stelle (bei altersbedingtem Ausscheiden) in den nächsten Jahren das Einsparziel bei den Personalausgaben durchaus erreicht werden kann. In diesem Kontext legt die CDU besonderen Wert darauf, dass der Personalabbau sozialverträglich erfolgt. Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter muss in Sorge um seinen Arbeitsplatz sein! Zum Vergleich: der Personalabbau auf Landesebene fällt einschneidender aus.


Anmerkung: Mit Blick auf die Einnahmen bzw. Ausgaben ist 2013 das Basisjahr.